Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Eine Kopie der Abwesenheitsmeldung wird automatisch per E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse gesendet.

Die Abwesenheitsmeldung ersetzt nicht die laut Hausordnung vorgeschriebene, handschriftlich unterschriebene Krankmeldung (Auszug siehe unten). 

Hier finden Sie eine Vorlage für ein Entschuldigunggschreiben bzgl. Abwesenheit.


Auszug aus der

Hausordnung der Merian-Schule, Allgemeine Verfahrensgrundsätze, Artikel 1. c)

Können Schüler*innen wegen Krankheit oder sonstiger unvorhergesehener wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen, so sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Schule davon am ersten Tag des Fernbleibens mündlich und spätestens am dritten Tag auch schriftlich in Kenntnis zu setzen. 

Für Prüfungen muss eine Krankmeldung am selben Tag erfolgen. Ein ärztliches Attest muss spätestens nach drei Schultagen mit dem Vermerk „prüfungsunfähig“ vorgelegt werden. (AV Prüfungen)

Während der Unterrichtszeit erkrankte Schüler*innen melden sich beim unterrichtenden Lehrer, danach verbleiben sie in Absprache im sozialpädagogischen Bereich. Erst nach Verständigung eines Erziehungsberechtigten kann das Kind entweder nach Hause entlassen werden oder wird von diesen abgeholt.

Bei Rückkehr in die Schule haben die Schüler*innen eine Erklärung vorzulegen, aus der sich die Dauer des Fernbleibens sowie der Grund dafür ergeben. Wird ein Schulversäumnis nicht innerhalb dieser Fristen mitgeteilt oder wird auch nachträglich die zuvor benannte Erklärung vorgelegt, so gilt das Fehlen als unentschuldigt. Nach fünf Tagen unentschuldigtem Fehlen wird dem zuständigen Schulamt von der Schule eine Schulversäumnisanzeige übermittelt.

Das Jugendamt und die Schulpsychologie werden durch das Schulamt informiert.

 

 


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Die Abwesenheitsmeldung ersetzt nicht die laut Hausordnung vorgeschriebene, handschriftlich unterschriebene Krankmeldung (Auszug siehe unten). 

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Auszug aus der

Hausordnung der Merian-Schule, Allgemeine Verfahrensgrundsätze, Artikel 1. c)

Können Schüler*innen wegen Krankheit oder sonstiger unvorhergesehener wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen, so sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Schule davon am ersten Tag des Fernbleibens mündlich und spätestens am dritten Tag auch schriftlich in Kenntnis zu setzen. 

Für Prüfungen muss eine Krankmeldung am selben Tag erfolgen. Ein ärztliches Attest muss spätestens nach drei Schultagen mit dem Vermerk „prüfungsunfähig“ vorgelegt werden. (AV Prüfungen)

Während der Unterrichtszeit erkrankte Schüler*innen melden sich beim unterrichtenden Lehrer, danach verbleiben sie in Absprache im sozialpädagogischen Bereich. Erst nach Verständigung eines Erziehungsberechtigten kann das Kind entweder nach Hause entlassen werden oder wird von diesen abgeholt.

Bei Rückkehr in die Schule haben die Schüler*innen eine Erklärung vorzulegen, aus der sich die Dauer des Fernbleibens sowie der Grund dafür ergeben. Wird ein Schulversäumnis nicht innerhalb dieser Fristen mitgeteilt oder wird auch nachträglich die zuvor benannte Erklärung vorgelegt, so gilt das Fehlen als unentschuldigt. Nach fünf Tagen unentschuldigtem Fehlen wird dem zuständigen Schulamt von der Schule eine Schulversäumnisanzeige übermittelt.

Das Jugendamt und die Schulpsychologie werden durch das Schulamt informiert.

 

 


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Auszug aus der

Hausordnung der Merian-Schule, Allgemeine Verfahrensgrundsätze, Artikel 1. c)

Können Schüler*innen wegen Krankheit oder sonstiger unvorhergesehener wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen, so sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Schule davon am ersten Tag des Fernbleibens mündlich und spätestens am dritten Tag auch schriftlich in Kenntnis zu setzen. 

Für Prüfungen muss eine Krankmeldung am selben Tag erfolgen. Ein ärztliches Attest muss spätestens nach drei Schultagen mit dem Vermerk „prüfungsunfähig“ vorgelegt werden. (AV Prüfungen)

Während der Unterrichtszeit erkrankte Schüler*innen melden sich beim unterrichtenden Lehrer, danach verbleiben sie in Absprache im sozialpädagogischen Bereich. Erst nach Verständigung eines Erziehungsberechtigten kann das Kind entweder nach Hause entlassen werden oder wird von diesen abgeholt.

Bei Rückkehr in die Schule haben die Schüler*innen eine Erklärung vorzulegen, aus der sich die Dauer des Fernbleibens sowie der Grund dafür ergeben. Wird ein Schulversäumnis nicht innerhalb dieser Fristen mitgeteilt oder wird auch nachträglich die zuvor benannte Erklärung vorgelegt, so gilt das Fehlen als unentschuldigt. Nach fünf Tagen unentschuldigtem Fehlen wird dem zuständigen Schulamt von der Schule eine Schulversäumnisanzeige übermittelt.

Das Jugendamt und die Schulpsychologie werden durch das Schulamt informiert.

 

 


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Auszug aus der

Hausordnung der Merian-Schule, Allgemeine Verfahrensgrundsätze, Artikel 1. c)

Können Schüler*innen wegen Krankheit oder sonstiger unvorhergesehener wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen, so sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Schule davon am ersten Tag des Fernbleibens mündlich und spätestens am dritten Tag auch schriftlich in Kenntnis zu setzen. 

Für Prüfungen muss eine Krankmeldung am selben Tag erfolgen. Ein ärztliches Attest muss spätestens nach drei Schultagen mit dem Vermerk „prüfungsunfähig“ vorgelegt werden. (AV Prüfungen)

Während der Unterrichtszeit erkrankte Schüler*innen melden sich beim unterrichtenden Lehrer, danach verbleiben sie in Absprache im sozialpädagogischen Bereich. Erst nach Verständigung eines Erziehungsberechtigten kann das Kind entweder nach Hause entlassen werden oder wird von diesen abgeholt.

Bei Rückkehr in die Schule haben die Schüler*innen eine Erklärung vorzulegen, aus der sich die Dauer des Fernbleibens sowie der Grund dafür ergeben. Wird ein Schulversäumnis nicht innerhalb dieser Fristen mitgeteilt oder wird auch nachträglich die zuvor benannte Erklärung vorgelegt, so gilt das Fehlen als unentschuldigt. Nach fünf Tagen unentschuldigtem Fehlen wird dem zuständigen Schulamt von der Schule eine Schulversäumnisanzeige übermittelt.

Das Jugendamt und die Schulpsychologie werden durch das Schulamt informiert.

 

 


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Auszug aus der

Hausordnung der Merian-Schule, Allgemeine Verfahrensgrundsätze, Artikel 1. c)

Können Schüler*innen wegen Krankheit oder sonstiger unvorhergesehener wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen, so sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Schule davon am ersten Tag des Fernbleibens mündlich und spätestens am dritten Tag auch schriftlich in Kenntnis zu setzen. 

Für Prüfungen muss eine Krankmeldung am selben Tag erfolgen. Ein ärztliches Attest muss spätestens nach drei Schultagen mit dem Vermerk „prüfungsunfähig“ vorgelegt werden. (AV Prüfungen)

Während der Unterrichtszeit erkrankte Schüler*innen melden sich beim unterrichtenden Lehrer, danach verbleiben sie in Absprache im sozialpädagogischen Bereich. Erst nach Verständigung eines Erziehungsberechtigten kann das Kind entweder nach Hause entlassen werden oder wird von diesen abgeholt.

Bei Rückkehr in die Schule haben die Schüler*innen eine Erklärung vorzulegen, aus der sich die Dauer des Fernbleibens sowie der Grund dafür ergeben. Wird ein Schulversäumnis nicht innerhalb dieser Fristen mitgeteilt oder wird auch nachträglich die zuvor benannte Erklärung vorgelegt, so gilt das Fehlen als unentschuldigt. Nach fünf Tagen unentschuldigtem Fehlen wird dem zuständigen Schulamt von der Schule eine Schulversäumnisanzeige übermittelt.

Das Jugendamt und die Schulpsychologie werden durch das Schulamt informiert.

 

 


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Die Abwesenheitsmeldung ersetzt nicht die laut Hausordnung vorgeschriebene, handschriftlich unterschriebene Krankmeldung (Auszug siehe unten). 

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Auszug aus der

Hausordnung der Merian-Schule, Allgemeine Verfahrensgrundsätze, Artikel 1. c)

Können Schüler*innen wegen Krankheit oder sonstiger unvorhergesehener wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen, so sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Schule davon am ersten Tag des Fernbleibens mündlich und spätestens am dritten Tag auch schriftlich in Kenntnis zu setzen. 

Für Prüfungen muss eine Krankmeldung am selben Tag erfolgen. Ein ärztliches Attest muss spätestens nach drei Schultagen mit dem Vermerk „prüfungsunfähig“ vorgelegt werden. (AV Prüfungen)

Während der Unterrichtszeit erkrankte Schüler*innen melden sich beim unterrichtenden Lehrer, danach verbleiben sie in Absprache im sozialpädagogischen Bereich. Erst nach Verständigung eines Erziehungsberechtigten kann das Kind entweder nach Hause entlassen werden oder wird von diesen abgeholt.

Bei Rückkehr in die Schule haben die Schüler*innen eine Erklärung vorzulegen, aus der sich die Dauer des Fernbleibens sowie der Grund dafür ergeben. Wird ein Schulversäumnis nicht innerhalb dieser Fristen mitgeteilt oder wird auch nachträglich die zuvor benannte Erklärung vorgelegt, so gilt das Fehlen als unentschuldigt. Nach fünf Tagen unentschuldigtem Fehlen wird dem zuständigen Schulamt von der Schule eine Schulversäumnisanzeige übermittelt.

Das Jugendamt und die Schulpsychologie werden durch das Schulamt informiert.

 

 


Hier finden Sie eine Vorlage für ein Entschuldigunggschreiben bzgl. Abwesenheit.

7.1

Frau

Spiegelhalter

7.2

Herr

Vogt

7.3

Herr

Tromm

7.4

Herr

Abraham

7.5

Herr

Curth

7.6

Herr

Röcken

8.1

Frau

Schnell

8.2

Frau

Krüger

8.3

Herr

Hanke

8.4

Frau

Ebert

8.5

Frau

Marscheck

8.6

Frau

Thiel

9.1

Herr

Dornbruch

9.2

Frau

Speckmann

9.3

Frau

Siegel

9.4

Frau

Hamann

9.5

Herr

Schinzel

9.6

Herr

Erdmann

10.1

Frau

Scheerbarth

10.2

Herr

Bandholz

10.3

Frau

Jurgasch

10.4

Frau

Heidel

10.5

Herr

Nozon-Thein

10.6

Herr

Jager

 

Bildschirmfoto 2023 01 18 um 10.05.59

Traditionell finden im Rahmen der „Berufs- und Studien-Orientierung“ (BSO) unmittelbar vor den Weihnachtsferien für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I gleichzeitig Praktika bzw. Projektwochen statt. Auf der Basis dieses für Berlin einzigartigen und mehrfach ausgezeichneten  Konzeptes erhält jede Schülerin bzw. jeder Schüler in jedem Schuljahr bis zum Ende des 13. Jahrganges Einblicke in die reale Berufs- oder Studienwelt. Viele Möglichkeiten also, um sich für den weiteren Lebensweg zu orientieren.

Diese Praktika wurden auch in diesem Schuljahr im Zeitraum vom 08. bis zum 21.12.2022 durchgeführt. Insgesamt absolvierten ca. 98% unserer Schüler-schaft ihre Praktika, so dass sie viele persönliche Erfahrungen über das Wirtschafts-, Kultur- oder Sozialleben Berlins sammeln konnten.

Dabei durften sich unsere Schülerinnen und Schüler des 7. Jahrgangs in den schulinternen Werkstätten und Computerkabinetten der Merian-Schule praktisch ausprobieren.

Die Schülerinnen und Schüler des 8. Jahrganges führten im gleichen Zeitraum je drei Orientierungs-Praktika in den Werkstätten der SBH-Nord, seit Jahren Partner der Merian-Schule, durch.

Alle Neunt- und Zehntklässler konnten bzw. mussten sich selbst einen Praktikumsplatz in Berlin suchen, der ihren Interessen und eventuellen Berufs- und Studienwünschen entsprach.

Parallel zu diesen vier Praktika in der SEK I fanden auch in der SEK II wichtige Projekte zur Berufs- und Studienorientierung statt. Im 11. Jahrgang das „Wissenschaftliche Schreiben“, im 12. Jahrgang die „Zukunftswoche“ und für  die Schülerin und Schüler  des 13. Jahrganges das „ABI-Training“.

In ihrer Gesamtheit bilden diese zwei kompakten Wochen der Berufs- Studienorientierung ein wesentliches Element für das „Qualitätssiegel Berlins für exzellente berufliche Orientierung“, welches die Merian-Schule seit 2014, als Auszeichnung für ihre herausragende  Berufs- und Studienorientierung, nach wiederholter Re-Zertifizierung bis 2026 weitertragen wird.

Berlin, 17.01.2023                               

M. Bähre

(Fachleiter WAT / Koordinator BSO)

Traditionell finden im Rahmen der „Berufs- und Studien-Orientierung“ (BSO) unmittelbar vor den Weihnachtsferien für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I gleichzeitig Praktika bzw. Projektwochen statt. Auf der Basis dieses für Berlin einzigartigen und mehrfach ausgezeichneten  Konzeptes erhält jede Schülerin bzw. jeder Schüler in jedem Schuljahr bis zum Ende des 13. Jahrganges Einblicke in die reale Berufs- oder Studienwelt. Viele Möglichkeiten also, um sich für den weiteren Lebensweg zu orientieren.

Die Praktika wurden trotz der problematischen Corona-Situation auch in diesem Schuljahr im Zeitraum vom 09. bis zum 23.12.2021 durchgeführt. Zuvor mussten alle Schülerinnen und Schüler ein noch höheres Engagement als in den „normalen“ Jahren entwickeln, da viele Betriebe keine Praktikanten annahmen oder kurzfristig abgeschlossene Verträge kündigten. Dennoch absolvierte ca. 90% unserer Schülerschaft ihre Praktika, so dass sie viele persönliche Erfahrungen über das Wirtschafts-, Kultur- oder Sozialleben Berlins sammeln konnten.

Dabei durften sich unsere Schülerinnen und Schüler des 7. Jahrgangs in den schulinternen Werkstätten und Computerkabinetten der Merian-Schule praktisch ausprobieren.

Die Schülerinnen und Schüler des 8. Jahrganges führten im gleichen Zeitraum je drei Orientierungs-Praktika in den Werkstätten der SBH-Nord, seit Jahren Partner der Merian-Schule, durch.

Alle Neunt- und Zehntklässler konnten bzw. mussten sich selbst einen Praktikumsplatz in Berlin suchen, der ihren Interessen und eventuellen Berufs- und Studienwünschen entsprach. Für die ca. 10%, deren Praktikumsträume durch die Corona-Misere geplatzt waren, gab es spezielle Alternativaufgaben.

Parallel zu diesen vier Praktika in der SEK I fanden auch in der SEK II wichtige Projekte zur Berufs- und Studienorientierung statt. Im 11. Jahrgang das „Wissenschaftliche Schreiben“, im 12. Jahrgang die „Zukunftswoche“ und für  die Schülerinnen und Schüler  des 13. Jahrganges das „ABI-Training“.

In ihrer Gesamtheit bilden diese zwei kompakten Wochen der Berufs- Studienorientierung ein wesentliches Element für das „Qualitätssiegel Berlins für exzellente berufliche Orientierung“, welches die Merian-Schule seit 2014 als Auszeichnung für ihre herausragende  Berufs- und Studienorientierung, auch nach erfolgreicher Re-Zertifizierung 2018, tragen darf.

 

Berlin, 17.01.2021                               

M. Bähre

(Fachleiter WAT / Koordinator BSO)

 

 

 

Schulsozialarbeit an der Merian-Schule

Unsere Arbeit richtet sich präventiv, unterstützend und krisenintervenierend an alle Schüler*innen,  Eltern sowie Lehrer*innen. Dabei basiert unsere Arbeit auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit allen Beteiligten und der Freiwilligkeit der Annahme der Angebote. In Krisensituationen vermitteln wir zu anderen Hilfsangeboten außerhalb der Schule.  Es ist uns wichtig den Schüler*innen ein respektvolles Miteinander näher zu bringen und so zu einem positiven Schulklima beizutragen. Bedarfsgerecht arbeiten wir dabei mit  verschiedenen Kooperationspartner*innen zusammen, welche uns mit präventiven Angeboten bei Problematiken wie Pubertät, Mobbing, Mediennutzung, Gewalt usw. unter-stützen.

Unser Team teilt sich auf die Jahrgänge auf und wir begleiten die Schüler*innen von der 7. bis zur 10. Klasse, sodass ein offenes und vertrauensvolles Verhältnis realisierbar ist.

Angebote für Schüler*innen:

  • Beratung zur schulischen und persönlichen Entwicklung
  • Beratung bei sozialen, persönlichen oder familiären Krisen
  • Unterstützung bei der Klärung von Streit und Konflikten untereinander (Mediation)
  • Erlebnispädagogische Projekte
  • Mithilfe bei der Schülervertretung
  • Übergangsbegleitung (Schulwechsel)
  • Soziales Lernen in der Klasse
  • Partizipation in der Schule/Unterstützung bei Projektideen

Angebote für Lehrer*innen:

  • Beratung und Unterstützung
  • Projekte innerhalb und außerhalb des Unterrichts
  • Begleitung von Elterngesprächen
  • Teilnahme an Elternabenden

Angebote für Eltern und Erziehungsberechtigte:

  • Sozialpädagogische Beratung
  • Informationsveranstaltungen
  • Hausbesuche

 

 Ansprechpartner*innen
Jahrgang 7, 9, 10
 Ansprechpartner*innen
Jahrgang 8

S. Steinke-Reck

(Dipl. Sozialpädagogin)

Teamleiterin Schulsozialarbeit

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Andreas Ritter

(Sozialarbeiter)

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Anne Finzelberg

(B.A. Soziale Arbeit)

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Träger: tjfbg gGmbH

 Unbenannt

Patrick Börner

Sozialarbeiter

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Träger: tjfbg gGmbH

 Unbenannt2


 


 

 

Wir führen unser erfolgreiches Projekt „On Tour with Merian Students“ jedes Jahr eine Woche lang Ende Mai/Anfang Juni gemeinsam mit unserem Kooperationspartner, der Berliner STERN UND KREISSCHIFFAHRT GmbH, durch.

Während einer einstündigen Tour per Schiff stellen unsere Schülerinnen und Schüler den Touristen die Sehenswürdigkeiten des Berliner Zentrums und des Regierungsviertels in den unterschiedlichen Sprachen vor.

Die Teilnahme eine große Herausforderung – im positiven Sinn: Die Schülerinnen und Schüler stellen ihre Sprachkenntnisse praxisnah unter Beweis und erproben ihre Fach- und Sozialkompetenz.

Das Projekt erfreut sich sehr großer Beliebtheit bei Berlinerinnen und Berlinern sowie Touristen, und ihr Lob und ihre Anerkennung wirken immer wieder hoch motivierend auf die Schülerinnen und Schüler.

Die „Schifffahrtswoche“ ist ein fester Bestandteil des Schuljahres der Merian-Schule, und die Teilnahme am Projekt wird durch ein offizielles Zertifikat der STERN- UND KREISSCHIFFAHRT honoriert.

 

In den Klassen des bilingualen Zuges beginnt in der 9. Jahrgangstufe der Unterricht in englischer Sprache. Dieses Zielsprachenangebot wird bis zur Abiturprüfung ununterbrochen beibehalten.
Ab der 11. Klasse wird dann Politikwissenschaft in Englisch unterrichtet. Über die didaktische und inhaltliche Zielstellung hinausgehend befördert der bilinguale Unterricht in den GeWi-Fächern neben der Intensivierung der Fremdsprache eine Multiperspektivität im gesellschaftswissenschaftlichen Kontext.

In der Sekundarstufe II kann eine breite Unterrichtspalette garantiert werden. Im 11. Jahgrang werden Geografie und Geschichte epochal angebotenen. Darüber hinaus haben die Schüler*innen die Möglichkeit je nach Interessen Profilkurse in Geschichte, Politikwissenschaft und Geografie zu belegen.

Ab dem 12. Jahrgang werden Grund- oder Einführungskurse in Geografie, Geschichte, Politikwissenschaft, Philosophie und Psychologie angeboten. In diesen Kursen eigenen sich die Schüler*innen wissenschaftlich-propädeutische Lösungskompetenzen an, die ihnen eine anspruchsvolle Urteilsbildung ermöglichen. Außerdem können Leistungskurse in Geschichte, Politikwissenschaft oder Geografie belegt werden, die auf die schriftliche Abiturprüfung vorbereiten.

Der Fachbereich organisiert die unterschiedlichsten, den Unterricht ergänzenden Wettbewerbe, Exkursionen und Projekte, die auch in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern angeboten werden können.